Wichtige Infos für 2018
2018 gibt es wieder viele neue Regelungen für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Unter anderem gibt es eine verschärfte Regelung für Winterreifen, so dass bei winterlichen Straßenverhältnissen in Zukunft nur noch Winterreifen mit Schneeflockensymbol zulässig sind. Des Weiteren wurden die Bedingungen für den Euro-NCAP-Crashtest verschärft. Die vollen fünf Sterne gibt es nur noch mit Notbrems- und Spurassistent. Und Neuwagen müssen ab dem 1. April mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein.
Neuregelung bei Winter- und Ganzjahresreifen (ab dem 01.01.2018)
Seit dem 01. Januar 2018 müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Berg-Silhouette) nutzen. Das M+S-Symbol für Ganzjahresreifen ist in Zukunft nicht mehr ausreichend. Für M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Das Produktionsdatum lässt sich anhand der DOT-Nummer (Woche/Jahr) an der Reifenflanke ablesen. Einhergehend mit der Änderung wurde auch das Bußgeld erhöht, das bei einem bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht fällig wird.
Abgasuntersuchung am Endrohr (ab dem 01.01.2018)
Ab 2018 wird die Abgasmessung am Endrohr via Sonde auch für Fahrzeuge Pflicht, die nach dem 01. Januar 2006 produziert wurden. Bisher war bei Fahrzeugen, die ab Januar 2006 produziert wurden, die Abgasmessung am Endrohr nur dann Pflicht, wenn die Auslesung der Onboard-Diagnose einen Fehler ausgab. In der Folge können die Kosten für die HU bei Fahrzeugen, die ab 2006 produziert wurden, steigen. Die Kosten für Fahrzeuge, die vor 2006 produziert wurden, sollten unverändert bleiben.
Euro NCAP verschärft Crash-Test-Regelungen (ab dem 01.01.2018)
Das Euro NCAP hat zum 01. Januar 2018 die die Anforderungen für Crash-Tests verschärft. Damit ein Fahrzeug die vollen fünf Sterne erhalten kann, wird ein Notbrems- und Spurhalte-Assistent zur Pflicht. Dazu wurden die Testbedingungen für den Radfahrer- und Fußgängerschutz verschärft. So müssen die getesteten Fahrzeuge nun nachweisen, dass sie längs laufende Fußgänger bei Tag und Nacht erkennen können.
Notrufsystem eCall wird Pflicht bei Neuwagen (ab dem 01.04.2018)
Neben den verschärften Crashtest-Bedingungen soll auch das automatische Notrufsystem eCall ab 2018 die Sicherheit der Autofahrer erhöhen. Das System wird ab dem 1. April 2018 in allen in Europa zugelassenen Neuwagen zur Pflicht. Bei einem Unfall löst das System automatisch einen Notruf an die europaweite Notrufnummer 112 aus und lotst die Helfer direkt an die Unfallstelle. Übermittelt werden Informationen zum Ort und zum Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Art des Kraftstoffes und die Anzahl der Passagiere.
LKW-Maut wird auf mehr Nebenstrecken ausgeweitet (ab dem 01.07.2018)
Ab dem 01. Juli 2018 wird die LKW-Maut nicht mehr nur auf Autobahnen sondern auch auf fast 40.000 Kilometern Bundestraße fällig. Bisher wurde die Maut nur auf etwa 2300 Kilometern Bundesstraße fällig. Der Bund erhofft sich durch die Neureglung Zusatzeinnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Zudem kann die Maut mit der neuen Verordnung auch auf Landstraßen erhoben werden, wenn diese nach der Maut-Erweiterung als Ausweichstraßen genutzt werden.
Neue Kostenberechnung bei der Kfz-Steuer (ab dem 01.09.2018)
Ab September werden die Kosten für die Kfz-Steuer neu berechnet. Grundlage der Berechnung werden weiterhin der Hubraum und der CO2-Ausstoß sein. Allerdings wird ab September nicht mehr das NEFZ-Prüfverfahren, sondern das WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angewendet, das realitätsnähere Messergebnisse liefern soll. Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch unabhängige Experten rechnen durch die Umstellung mit einer deutlichen Erhöhung der Kfz-Steuer von bis zu 20 Prozent. Die neue Kfz-Steuer nach der WLTP-Norm gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem Stichtag.
Neue Regelung für die Schadstoffklasse bei Neufahrzeugen (ab dem 01.09.2018)
Neufahrzeuge müssen ab dem 01. September 2018 die strenge Schadstoffklasse 6c erfüllen. Sowohl viele Benziner mit Direkteinspritzung als auch viele Diesel werden damit voraussichtlich einen Partikelfilter (OPF = Otto-Partikelfilter) respektive eine SCR-Abgasreinigungsanlage (Adblue) erhalten, um die strengen Richtlinien zu erfüllen.